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Allgemeine Verkaufsbedingung

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen. Für Aufträge, die im Rahmen eines Krankenhausversorgungsvertrages i. S. d. § 14 Apothekengesetz erteilt werden, gelten die separat mit uns getroffenen Vereinbarungen.

1.2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die an uns gerichteten Bestellungen stellen ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine Annahmeerklärung in Textform oder mit vorbehaltloser Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Erklärungen von uns und unseren Mitarbeitern und Angestellten sind nur mit unserer Bestätigung in Textform verbindlich.

3. Produktentwicklung

Dem Kunden zumutbare Änderungen von Rezeptur, Inhaltsstoffen, Konstruktion, Materialien und Design, die dem vertraglich vereinbarten oder gewöhnlichen Gebrauch des Produkts dienen oder nicht zuwiderlaufen, bleiben auch nach Vertragsabschluss bei allen Leistungen vorbehalten.

4. Preise, Fälligkeit, Zahlung, Verrechnung, Verzug des Kunden

4.1. Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager gemäß unserer jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie Mehrwertsteuer. Zustellgebühren und Rollgeld trägt der Kunde.

4.2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar, per Scheck oder durch Bank- oder Giroüberweisungen zahlbar. Nach Ablauf dieser 30-Tages-Frist tritt Verzug ein. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzugs ist nicht ausgeschlossen. Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum sind Rechnungen mit 2 % Skonto porto- und spesenfrei ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich für die Erfüllung ist der Tag des Eingangs bzw. der Bankkontogutschrift. Schecks werden zahlungshalber nur unter Vorbehalt der Einlösung angenommen. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.

4.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

5. Lieferung

5.1. Angaben über den erwarteten Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise eine Lieferfrist verbindlich in Textform zugesagt wurde. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 5.2. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, dass der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder diese ihm erkennbar unzumutbar sind. Teillieferungen und Teilleistungen können nach vorheriger Ankündigung auch vorzeitig erfolgen. Teilleistungen sind vom Kunden anzunehmen.

5.4. Sofern wir die Nichteinhaltung ausnahmsweise verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an unseren Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Hierzu gehören auch alle Nebenforderungen, wie z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur dann zu veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages unserer Forderungen ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwirbt. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben sowie uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produktesind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

7. Wiederverkauf

Wir sind nur damit einverstanden, dass unsere Produkte in der unveränderten Originalverpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden.

8. Mängelhaftung

8.1. Als Beschaffenheit des Produktes gelten gegenüber unseren Kunden grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibungen als vereinbart, wie sie in unseren Katalogen enthalten oder unseren Produkten beigefügt sind und jederzeit auf Anforderung eingesehen werden können.

8.2. Ist der Kunde Kaufmann, setzen seine etwaigen Mangelansprüche voraus, dass er seinen aus § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Im Falle offensichtlicher Mängel bestehen Mängelhaftungsansprüche nur, wenn der Kunde diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Produkts schriftlich anzeigt. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Vorhandensein des Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.3. Liegt ein Mangel vor, leisten wir zunächst nach unserem Ermessen Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Erst wenn der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Retouren und Reklamationen nehmen wir nur nach Zustimmung in Textform zu den jeweils vereinbarten Bedingungen zur Rücksendung entgegen. Die Annahme eingesandter Retouren ohne unsere Zustimmung wird verweigert.

8.4. Die Abtretung der Mangelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

8.5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche wegen Mangels einer Sache unberührt.

8.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang; sie verlängert sich auf 24 Monate, soweit uns Arglist vorzuwerfen ist oder wir eine Garantie übernommen haben.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, sind etwaige über die Rechte aus vorstehender Ziffer 8. hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.2. Wir haften nach gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Personenschäden; die Schadenshaftung ist auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften weiter nach Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und Produkthaftungsgesetzes sowie nach gesetzlichen Vorschriften über Lieferregress (§§ 478, 479 BGB).

9.3. Eine Umkehr der Beweislast ist durch die Regelungen zur Haftung in dieser Ziffer 9 nicht verbunden

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Unser Geschäftssitz ist der Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung verpflichten sich die Vertragspartner, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, ihr wirtschaftlich und rechtlich soweit wie möglich gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.

 

 

 

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